Fischen

Fischen am Putterersee

Der Moorsee, ein stehendes Gewässer, ist für Fischer ein Angel-Eldorado!
Der reichhaltige Besatz sowie seine Naturbelassenheit lässt Fischerherzen höher schlagen.

Vom 15. Mai (Karpfen ab 1. Mai) bis 26. Oktober genießen Angler das ein­zig­artige Fangerlebnis am 13 ha großen See mit zahl­reichen Fisch­arten.

Für ein längeres Fischervergnügen seien Sie Gast bei uns am Gut-Puttererseehof und genießen Sie die Vorteile als Hotelgast oder im Zelt direkt am See. Weitere Informationen gibt es hier.

Fischereikarten erhalten Sie im Landhotel Gut Puttererseehof.

Richtlinien für die Ausübung des Sportfischens im Putterersee

  1. Der Erlaubnisschein ist beim Fischen mitzuführen, einschließlich Fischereikarte bzw. BH Ausweis.
  2. Vom Fang ausgenommen sind Krebse und Muscheln.
  3. Hunde dürfen während des Badebetriebes nur am Boot auf das andere Ufer mitgenommen werden.
  4. Das Überlassen der Fischgeräte an Personen ohne eigene Fischlizenz ist nicht gestattet.
  5. Es darf höchstens mit 2 Ruten und je einem Köder gefischt werden.
  6. Das Fischen ist nur von Anbruch des Tages bis zum Einbruch der Dunkelheit gestattet.
    Nachtfischen ist nur für Hausgäste erlaubt!
  7. Das Anfüttern ist mit max. 2 kg / Tag / Fischer gestattet.
  8. Unter dem Mindestmaß gefangene Fische sind sofort wieder ins Wasser zurückzusetzen.
    Bei verhakten Fischen (Haken verschluckt), die untermaßig sind, sind das Stahlvorfach und
    der Haken nicht herauszunehmen, sondern der Fisch in lebendigem Zustand zuerst einem
    Aufsichtsorgan vorzuweisen.
  9. Das Fischen mit Köderfisch oder Blinker ist mit einem Stahlvorfach und einer Schnurstärke
    von mind. 0,30 mm gestattet.
    a.) Zum Raubfischfang dürfen nur EINZELHAKEN mit Stahlvorfach verwendet werden!
    Ausgenommen Wobbler und Blinker. Es dürfen keine Lebendköder verwendet werden.
    b.) Das Friedfischen ist nur mit Schonhaken erlaubt. Schnurstärke mind. 0,30 mm.
  10. Schleie ist nach dem Fang wieder schonend zurückzusetzen.
  11. Pro Tageskarte ist 1 Fisch (laut Mindestmaß) frei. Bitte in die Fangliste eintragen.
  12. Welse sind ausnahmslos zu entnehmen.
  13. Das Putzen und Schuppen der Fische ist im Badebereich nicht gestattet. Die Möglichkeit dafür
    besteht hinter dem gelben Nebengebäude vom Puttererseehof. Innereien bitte in den Müllraum.
  14. Die Benützung von E-Motoren ist nicht erlaubt.
  15. Autos dürfen nicht in landwirtschaftlich genützten Flächen abgestellt werden!
  16. Boote und Angelplätze sind in sauberem Zustand zu verlassen!
  17. Kinder unter 14 Jahren nur mit Begleitung eines Fischereiberechtigten.
  18. Das Fischen vom Boot ist nach 21.00 Uhr nicht gestattet. Das gilt auch für Haus- und Campinggäste.
    Das Fischen mit einem privaten Boot ist nicht erlaubt.
  19. Unterfänger oder Abhakmatte sind Pflicht!
  20. Kontrollorganen sind auf Verlangen Erlaubnisschein, BH-Karte, Fischereigeräte, Köder und
    Beute vorzuweisen.
  21. Unbeaufsichtigtes Fischfanggerät wird sofort eingezogen.
  22. Im Putterersee werden jedes Jahr Fische nachbesetzt. Auf die genaue Einhaltung der Schonzeiten
    und Mindestmaße, wie sie am Erlaubnisschein angegeben sind, wird daher besonders hingewiesen.
  23. Bei Badebetrieb ist das Fischen von 10.00 bis 20.00 Uhr im Strandbadbereich nicht erlaubt.
  24. Für Hausgäste sind gefangene Fische nur ausgenommen und geschuppt in der Küche abzugeben.
  25. Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien ist mit dem sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis ohne
    Rückerstattung des bezahlten Entgeltes zu rechnen!
  26. Anfütter-Boote sind nur nach Absprache beim Erhalt der Fischereierlaubnis gestattet.
  27. Echolote sind nicht erlaubt.

Sollten Sie von Ihrem Fang auch Fotos haben, möchten wir Sie bitten uns diese zukommen zu lassen.

Preis (Tageskarte): € 30,-

FISCHARTEN

Aal
Fangzeiten: 15.05. – 31.10.
Länge: max. 2 m | Gewicht: max. 7 kg

Barsch
Fangzeiten: 01.07. – 30.03
Länge: max. 60 cm | Gewicht: max. 5 kg

Hecht
Fangzeiten: 16.05. – 31.12
Länge: max. 1,5 m | Gewicht: max. 35 kg

Wildkarpfen
Fangzeiten: müssen zurückgesetzt werden
Länge: max. 120 cm | Gewicht: max. 30 kg

Schleie
Fangzeiten: 01.07. – 30.04.
Länge: max. 60 cm | Gewicht: max. 6 kg

Wels
Fangzeiten: 01.07. – 14.04
Länge: max. 300 cm | Gewicht: max. 150 kgv

Zander
Fangzeiten: 01.06. – 28.02
Länge: max. 130 cm | Gewicht: max. 15 kg